Kommunaler Finanzausgleich 2022/2023:
Landkreise beklagen Kürzungen in Millionenhöhe

Finanzen3

Pressemitteilung

Die elf Landkreise in Sachsen-Anhalt müssen in den nächsten beiden Jahren mit deutlichen Kürzungen der Landeszuweisungen rechnen.

Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für den kommunalen Finanzausgleich 2022/2023 sieht für die eigenen Aufgaben der Landkreise wie z. B. Jugendhilfe, Schulen, Öffentlicher Personennahverkehr und Digitalisierung rd. 18 Mio. Euro/Jahr weniger Zuweisungen vor als nach dem seit 2017 geltenden Festbetrags-FAG.

„Diese Kürzung ist nun wirklich nicht begründbar, zumal die Kosten gerade in diesen Bereichen in den letzten fünf Jahren drastisch gestiegen sind“, erklärt Michael Ziche, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt heute nach einer Präsidialsitzung in Magdeburg.

Ärgerlich ist aus Sicht der Landkreise, dass sich die Kürzung nur deshalb ergibt, weil das Land die Berechnungssystematik im Finanzausgleichsgesetz zugunsten des eigenen Haushalts geändert hat:

„Während der Landtag in der letzten Legislaturperiode beschlossen hat, die vom Deutschen Bundestag für die Kommunen bereitgestellten finanziellen Entlastungsmittel beim FAG ausdrücklich unberücksichtigt zu lassen, werden nun diese Bundesmittel aus den Jahren 2018 bis 2020 den Landkreisen als Einnahmen gegengerechnet. Dies lehnen wir strikt ab und fordern, dass für das FAG 2022/2023 die bisherige Methodik unverändert beibehalten wird“, stellt Präsident Ziche fest.

Der enorme Kostenanstieg seit 2017 wird auch anhand der Auftragskostenpauschale deutlich, die den Landkreisen für die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben gezahlt wird. Hier will das Land richtigerweise die Mittel um 38 Mio. Euro erhöhen.

Die Landkreise beklagen aber auch fehlende Investitionsmittel für den Erhalt und Ausbau ihrer Infrastruktur. Durch den Wegfall der Kommunalpauschale von 80 Mio. Euro zum Ende dieses Jahres und das Auslaufen der Landesmittel für die Sanierung der Kreisstraßen sind dringend notwendige Baumaßnahmen nicht mehr finanziell abgesichert.

„Insbesondere für Investitionen an dem rd. 4.300 km langen Kreisstraßennetz benötigen wir dauerhaft und verlässlich Landesmittel mindestens in Höhe der jährlichen Abschreibung von 40 Mio. Euro. Nach den derzeitigen Haushaltsplanungen des Landes verlieren aber die Landkreise im nächsten Jahr Investitionsmittel von 26 Mio. Euro“, zeigt sich Ziche enttäuscht.

FAG-Leistungen an die Landkreise (Beträge in Mio. Euro)

FAG

2017 - 2021

FAG-Entwurf

2022/2023

Differenz

FAG-Zuweisungen für eigene Aufgaben

wie z. B.:

- Unterkunftskosten für

  Langzeitarbeitslose (SGB II)

- Jugendhilfe (SGB VIII)

- Sozialhilfe (SGB XII)

- Schulen (außer Grundschulen)

- Schülerbeförderung

- Öffentlicher Personennahverkehr

- Unterhaltung der Kreisstraßen

- Rettungsdienst

- Digitalisierung

371

353

-18

FAG-Zuweisungen für staatliche Aufgaben

(Auftragskostenpauschale)

161

199

+ 38

FAG-Investitionspauschale

25

30

+  5

nachrichtlich:

Kommunalpauschale 2020/2021

Zuweisungen 2021 für Kreisstraßen

16

10

0

0

- 16

- 10

- 26

V. i. S. d. P.:

Geschäftsführer Theel, Telefon: 0391/5653110 u. 0172/3808291

15.11.2021